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   BGH, 21.10.1958 - VI ZR 194/57   

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https://dejure.org/1958,7313
BGH, 21.10.1958 - VI ZR 194/57 (https://dejure.org/1958,7313)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1958 - VI ZR 194/57 (https://dejure.org/1958,7313)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1958 - VI ZR 194/57 (https://dejure.org/1958,7313)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - VI ZR 194/57
    Die Offenkundigkeit bei Gericht ist weder Beweismittel noch Gegenstand der Beweisführung durch die Parteien, und die Feststellung, daß eine Tatsache bei dem Gericht offenkundig ist, bedarf daher keiner weiteren Begründung und ist für das Revisionsgericht bindend (RG Gruch. 66, 475; BGHSt 6, 292; Stein/Jonas/Schönke, 18. Aufl. § 291 ZPO Bem. II 1).

    Die von der Revision zitierten Ausführungen von Wieczorek (§ 291 ZPO Anm. A III b 2 und 5), der die Entscheidung BGHSt 6, 292 ausdrücklich erwähnt und ihr zustimmt, stellen dieser Auffassung nicht entgegen.

    Offenkundig sind auch solche Tatsachen und Vorgänge, über die sich ein jeder aus zuverlässigen Quellen ohne besondere Sachkunde sicher unterrichten kann (BGHSt 6, 292).

  • BGH, 12.07.1954 - VGS 1/54

    Rechtsstellung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers

    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - VI ZR 194/57
    Diese Tatsachenwürdigung ist für die Revision bindend, die rechtlichen Erwägungen stehen mit der Entscheidung des Vereinigten großen Senats - BGHZ 14, 232 - und der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats im Einklang.
  • BGH, 19.12.1953 - II ZR 27/53

    Zurückweisung nachgeholten Bestreitens

    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - VI ZR 194/57
    Unter diesen Umständen hätte das Berufungsgericht die Behauptung des Klägers über die Sichtweite als zugestanden behandeln können (BGH 12, 49; Baumbach/Lauterbach 25. Aufl. Bem. 4 zu § 138 ZPO).
  • RG, 22.12.1942 - VI 73/42

    Unterliegt die Ablehnung eines Antrags auf Ortsbesichtigung, die keine bestimmten

    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - VI ZR 194/57
    Ein solcher Antrag auf Vornahme einer Ortsbesichtigung, die nur der Unterrichtung des Gerichts über die örtlichen Verhältnisse an der Unfallstelle dienen soll, kann aber nicht als Beweisantrag im Sinne der §§ 282, 286 ZPO angesehen werden, sondern nur als eine Anregung zu einer Maßnahme nach § 144 ZPO, die dem freien, in der Revisionsinstanz nicht nachprüfbaren richterlichen Ermessen unterliegt (RGZ 170, 264; Stein/Jonas/Schönke, 18. Aufl. Anm. 1 zu § 371 ZPO).
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